Natürlich ist bei uns die Freizeitgestaltung auch individuell planbar und ebenso ist der Leistungskatalog jederzeit durch neue Angebote erweiterbar.
Betreuungskosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können mit bis zu 4000 Euro bei der jährlichen Lohnsteuer angerechnet werden.
Ggf. kann der Betrag auch von Kindern der zu betreuenden Person geltend gemacht werden.